Verkehrsrecht.

Verkehrszivilrecht

 

Der sicherlich häufigste Fall des Verkehrszivilrechts ist der Verkehrsunfall.

 

Statistiken haben ergeben, dass Verkehrsunfälle, die von Anwälten gegenüber Versicherungen abgewickelt wurden im Durchschnitt ca. 10% mehr erbracht haben. Der Grund hierfür liegt meist darin, dass bei der Schadensregulierung die Positionen „allgemeine Auslagenpauschale“, „Nutzungsausfall bzw. Vorhaltekosten“ oder „Haushaltsführungsschaden“ schlicht vergessen werden.

 

Viele wissen zudem nicht, dass bei feststehendem Alleinverschulden des Unfallgegners dessen Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten im Allgemeinen als weitere Schadensposition übernehmen muss. Zusatzkosten, die von Ihnen zu tragen sind entstehen daher nicht. Auch ohne eine Rechtsschutzversicherung kann es sich daher lohnen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen!

 

 

Ordungswidrigkeiten/Strafrecht

 

Wer kennt nicht die Situation, dass genau dann, wenn man in größter Eile ist eine Verkehrskontrolle durchgeführt wird oder man schlicht ein Schild übersehen hat? Wenn man den Vorfall gerade vergessen hat, wird man in der Regel unsanft in Form eines Bußgeldbescheides daran erinnert.

 

Was wiederum viele nicht wissen, ist, dass nicht jeder Bußgeldbescheid zwangsläufig zu „Punkten in Flensburg“ oder einem Fahrverbot führen muss. Die Praxis zeigt, dass auf den Beweisfotos der Fahrer nicht immer hinreichend zu erkennen ist. Dies hindert die Bußgeldstelle oftmals jedoch nicht, dem Halter des Fahrzeuges dennoch einen Bußgeldbescheid zu übersenden und ihm damit das „Angebot“ zu unterbreiten, den Verkehrsverstoß durch Zahlung einzuräumen. Ob ein solcher Fall tatsächlich vorliegt, kann jedoch oftmals nur durch eine Akteneinsicht festgestellt werden.

 

Weiter ist oft unbekannt, dass die verschiedenen Messmethoden durchaus Fehlerquellen aufweisen, die geeignet sind, zu einem falschen Ergebnis zu führen. Im Extremfall kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder auch eine Fahrt unter Einfluß von Betäubungsmitteln zu einem Fahrverbot oder einem Führerscheinentzug führen. Wir beraten und unterstützen Sie hierbei sowohl bei einem etwaigen Führerscheinentzugsverfahren als auch im verwaltungsrechtlichen Wiedererteilungsverfahren.

 

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein sind wir stets bemüht, Ihre Anliegen im Bereich des Verkehrsrechts bestmöglich erfüllen zu können. Gerne können Sie sich für einen Vortrag zum Thema „Verkehrsrecht“ anmelden.